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Über die Fahrschule Derik können Sie sich ganz einfach für einen Erste-Hilfe-Kurs bei unserem Partner Primeros anmelden.
Der Kurs ist eine gesetzliche Voraussetzung für den Führerschein und bereitet Sie optimal auf Notfallsituationen vor. Lernen Sie in kurzer Zeit die wichtigsten Maßnahmen zur Ersten Hilfe und erhalten Sie eine anerkannte Bescheinigung.
✔ Offiziell anerkannt
✔ Schnell und einfach anmelden
✔ Professionelle Schulung durch Experten
Der Führerschein der Klasse B zählt zu den am weitesten verbreiteten Fahrerlaubnissen in Deutschland.
Mit dem Führerschein der Klasse B ist das Führen folgender Fahrzeuge gestattet:
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnnen wird.
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland (und Österreich) oder im Rahmen der Berufsausbildung. BF17
Automatik-Beschränkung: Nach der praktischen Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug gilt die Fahrerlaubnis ausschließlich für Automatik Fahrzeuge. Diese Beschränkung kann durch eine Schulung plus 15-minutige Testfahrt in der Fahrschule aufgehoben werden. B197
Der neue Automatikführerschein B197 ermöglicht es Führerscheinanwärtern trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, im Anschluss Schaltwagen zu fahren. Diese Regelungen gelten.
Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Ausbildung und Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er diese absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnnen wird.
Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ - auch bekannt als „B17“ oder „Führerschein mit 17“ – wurde das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Diese Regelung bringt jedoch bestimmte Auflagen mit sich:
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnnen wird.
Diese Klasse ermöglicht das Führen von Kombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B
und Anhängern, die nicht unter die Klasse B fallen.
Mit (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg.
Mit dem Führerschein der Klasse BE dürfen folgende Kombinationen gefahren werden:
Erwerb durch praktische Prüfung